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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Reguläre Mitgliedschaften (Flex, Grünten, Hochvogel & Zugspitze)

 

1. Für die Mitgliedschaft, wird eine Grundlaufzeit vereinbart. Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit erfolgt automatisch, sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird. Mit dem Abschluss des Vertrags erhält der Vertragspartner eine Mitgliedsnummer, die bei jeglicher Korrespondenz anzugeben ist.

2. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann jedoch jederzeit mit einer First von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird mit einer SEPA-Lastschrift von der angegebenen Kontoverbindung im 14 täglichen Turnus eingezogen. Sofern im Vertrag keine andere Regelung festgehalten wurde, sind die Beitragszahlungen jeweils im Voraus zu entrichten.

4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass nach Ablauf der Erstlaufzeit (jedoch frühestens nach 12 Monaten) der Mitgliedsbeitrag um 2,9% angepasst wird. Diese Anpassung erfolgt jeweils nach 12 Monaten erneut.

5. Änderungen der Anschrift, des Namens oder des Bankeinzugs, sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

6. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt.

Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Timo Egger, PEAK GYM, Kemptener Str. 42, 87634 Obergünzburg, info@peakgym-allgaeu.de.

Der Datenschutzbeauftragte Timo Egger ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar info@peakgym-allgaeu.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach, Telefon: 0981/53-1300, Telefax: 0981/53-5300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de, Homepage: http://www.lda.bayern.de.

Dem Mitglied stehen gegenüber Timo Egger, PEAK GYM, Kemptener Str. 42, 87634 Obergünzburg folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

7. Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein  bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9. Bei Mitgliedschaften die unter das Fernabsatzgesetz fallen (z.B. Online-Mitgliedschaft), wird Ihnen ein Widerrufsrecht gewährt. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gem. § 355 BGB zu erklären. Diese Frist beginnt, unmittelbar bei Vertragsabschluss. Wird der Vertrag im Studio abgeschlossen, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

10. Auszubildende, Schüler und Studenten erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 21. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach aktueller Tarifliste zu entrichten.

Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises sind für eine Neuausstellung 10,- € zu entrichten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - REHASPORT PLUS Mitgliedschaft

 

1. Für die Mitgliedschaft, wird eine Grundlaufzeit (1-18 Monate) vereinbart. Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit erfolgt automatisch, sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag kann jedoch danach jederzeit mit einer First von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Mit dem Abschluss des Vertrags erhält der Vertragspartner eine Mitgliedsnummer, die bei jeglicher Korrespondenz anzugeben ist.

2. Nach Ablauf der Rehasport Verordnung (i.d.R. 18 Monate oder 50 Einheiten) entfällt die Preisermäßigung und der Mitgliedsbeitrag erhöht sich automatisch um 2€ pro Woche.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird mit einer SEPA-Lastschrift von der angegebenen Kontoverbindung im 14 täglichen Turnus eingezogen. Sofern im Vertrag keine andere Regelung festgehalten wurde, sind die Beitragszahlungen jeweils im Voraus zu entrichten.

4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass nach Ablauf der Erstlaufzeit (jedoch frühestens 12 Monate nach Ablauf des Rehasports der Mitgliedsbeitrag um 2,9% erhöht wird. Diese Anpassung erfolgt jeweils nach 12 Monaten erneut.

5. Änderungen der Anschrift, des Namens oder des Bankeinzugs, sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

6. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt.

Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Timo Egger, PEAK GYM, Kemptener Str. 42, 87634 Obergünzburg, info@peakgym-allgaeu.de.

Der Datenschutzbeauftragte Timo Egger ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar info@peakgym-allgaeu.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach, Telefon: 0981/53-1300, Telefax: 0981/53-5300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de, Homepage: http://www.lda.bayern.de.

Dem Mitglied stehen gegenüber Timo Egger, PEAK GYM, Kemptener Str. 42, 87634 Obergünzburg folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

7. Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein  bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9. Bei Mitgliedschaften die unter das Fernabsatzgesetz fallen (z.B. Online-Mitgliedschaft), wird Ihnen ein Widerrufsrecht gewährt. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gem. § 355 BGB zu erklären. Diese Frist beginnt, unmittelbar bei Vertragsabschluss. Wird der Vertrag im Studio abgeschlossen, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

10. Auszubildende, Schüler und Studenten erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 21. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach aktueller Tarifliste zu entrichten.

Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises sind für eine Neuausstellung 10,- € zu entrichten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

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